Die Synode
Das Kirchenparlament – die Synode – kann von seiner Stellung her mit dem Kantonsparlament (Legislative) verglichen werden. Die Synode besteht aus 40 von den Kirchgemeinden für vier Jahre gewählten Abgeordneten (Synodalen). Jeder Kirchgemeinde steht vorab ein Sitz in der Synode zu. Die übrigen Sitze werden im Verhältnis der evangelisch-reformierten Wohnbevölkerung verteilt.
Die 40 Mitglieder des Kirchenparlaments treffen sich in der Regel zweimal jährlich zur ganztägigen oder halbtägigen Synode. Nach Bedarf werden auch Gesprächssynoden zu aktuellen Themen durchgeführt. Die Synodalen befinden unter anderem über den Voranschlag und die Jahresrechnung, wählen die sieben Mitglieder der Kirchenleitung (Synodalrat) und deren Präsidentin oder Präsidenten und können gesamtkirchliche Dienste und Institutionen schaffen. Die Synode genehmigt den Rechenschaftsbericht des Synodalrates und verabschiedet Regelungen für das kirchliche Leben.
194. Synode
Samstag – 14. Juni 2025