Der Synodalrat
Verglichen mit den politischen Behörden entspricht die Kirchenleitung – der Synodalrat – dem Regierungsrat.
Sandra Knüsel-Schneider
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchenleitung
Der Synodalrat ist oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Die Synodalrätinnen und Synodalräte werden je für eine Amtsdauer von vier Jahren von der Synode gewählt. Der Synodalrat legt ihr gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.
Aufgaben
Der Synodalrat berät und unterstützt die Kirchgemeindebehörden, Pfarrerinnen und Pfarrer und die weiteren Mitarbeitenden der Kirchgemeinden. Er nimmt die Aufsicht wahr über die Kirchgemeinden und über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Er sorgt für die interne Information und für die Öffentlichkeitsarbeit. Er vertritt die Kantonalkirche gegenüber der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) und anderen Kirchen und Gemeinschaften.
Gesellschaftliche Fragen
Er veranlasst theologische und rechtliche Grundlagenarbeit sowie die Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Fragen. Der Synodalrat ist befugt, öffentlich zu brennenden gesellschaftlichen Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bei staatlichen Behörden im Namen der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn vorstellig zu werden.
Er ist verantwortlich für die Finanzverwaltung der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn und für die Erstellung von Voranschlag, Jahresrechnung und Bilanz.
Arbeitsweise des Synodalrates
Der Synodalrat arbeitet mit zugeteilten Ressorts, diese werden innerhalb des Synodalrates abgestimmt und vereinbart. Sie können durch den Synodalrat angepasst werden (z. B. bei Wechsel der Mitglieder des Synodalrates). Sämtliche Anpassungen und Änderungen müssen von der Synode genehmigt werden.
Die Synodalrätinnen und Synodalräte sind für die Bearbeitung der zugeteilten Ressorts verantwortlich und informieren regelmässig den Gesamt-Synodalrat und die Synode. Sie arbeiten, wo dies erforderlich ist, fachübergreifend. Sie beantragen aus ihren Ressorts die Durchführung der “Projekte der Synode” und lassen die projektbezogenenen Budgets durch die Synode genehmigen.