Geschäftsprüfungskommission
Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission ist in der Verfassung festgelegt: Art. 24. Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Amtsführung des Synodalrats und das Rechnungswesen der Kantonalkirche. Sie erstattet der Synode schriftlich Bericht und Antrag.
