Sexuelle Übergriffe und Belästigung in der Kirche
Zwar hat der Synodalrat bisher von keinem Übergriff und von keiner Belästigung innerhalb der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn Kenntnis, dennoch ist ihm gleichzeitig bewusst, dass auch im Arbeitsfeld Kirche Belästigungen oder Übergriffe möglich sind.
Deshalb sollen alle Menschen, gleich welchen Alters und Geschlechts, die von der Kirche angestellt sind, die sich kirchlichen Mitarbeitenden anvertrauen oder die innerhalb der Kirche freiwillige Arbeit leisten, Kenntnis davon haben, dass weder Belästigungen noch Übergriffe toleriert werden.
Der Synodalrat fasst im Leitfaden „Schutz der persönlichen Integrität in der Kirche“ die wichtigsten Informationen zum Schutz der persönlichen Integrität zusammen. Der Leitfaden ist ein Arbeitsinstrument, das sich laufend weiter entwickeln kann und soll. Es gehört zentral zum christlichen Menschenbild, dass die Würde, Integrität und Selbstbestimmung jedes Menschen gewahrt wird. Die Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen ist der Kirche daher ein wichtiges Anliegen.
FABESO
Fachstelle Beziehungsfragen Kanton Solothurn
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