Menü
schliessen

HRM2 – Einführung für Kirchgemeinden verschoben

Pixabay

30.04.2020 | Mitteilung | Amt für Gemeinden Kanton Solothurn

Aktuell

HRM2 – flächendeckende Einführung wird um 1 Jahr auf 01.01.2022 verschoben

Wegen Corona wird der Start der flächendeckenden Einführung von HRM2 bei den Bürger- und Kirchgemeinden um 1 Jahr verschoben. Alle Schulungsveranstaltungen, welche für das Jahr 2020 geplant waren, sind damit abgesagt.
Erfahren Sie mehr hier


Bitte beachten Sie, dass eine frühere Umstellung von HRM2 (als ab Budget 2022) für die Bürger- und Kirchgemeinden aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist.


Terminanzeige: Einführungskurse zum neuen Finanzausgleich Kirchgemeinden (NFA Kirchen SO)

Das Amt für Gemeinden bietet für interessierte Finanzverwalter/innen sowie für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Kirchgemeinden zwei fakultative Einführungskurse zum neuen Finanzausgleich Kirchen (NFA Kirchen SO) an. Diese finden statt am:

  • Mittwoch | 2. September 2020 | Vormittag
  • Donnerstag | 17. September 2020 | Nachmittag

Der Kursort ist Oensingen. Die Teilnehmerzahl ist pro Anlass auf 20 Personen beschränkt. Die Abstandsregeln nach Corona sind sichergestellt. Die Ausschreibung erfolgt im Juni 2020. Weitere Informationen finden Sie hier

Notverordnung Gemeindewesen wegen Corona – Das Wichtigste zur Rechnungsführung:

Der Regierungsrat hat am 24.03.2020 bekanntlich eine Notverordnung zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden erlassen.

Bezüglich Rechnungsführung gilt es, folgende wesentlichen Punkte zu beachten:


  1. Die Pflicht zur Durchführung von mindestens zwei Versammlungen im Jahr wird für das Jahr 2020 ausgesetzt;
  2. Die Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2021 können an der gleichen Versammlung beschlossen werden;
  3. Die Prüfung (Revision) der Jahresrechnung 2019 und die Erstellung des Revisionsberichts zuhanden des Gemeinderates/Kirchgemeinderates haben bis spätestens zum 31. August 2020 zu erfolgen;
  4. Die Frist zur Beschlussfassung der Jahresrechnung 2019 wird auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt;
  5. Die Frist zur Einreichung der Jahresrechnung 2019 beim AGEM wird auf den 31. Januar 2021 erstreckt.