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Erneuerungswahlen Kirchgemeinden 2021

08. April 2021 | Mitteilung Evangelisch-Reformierte Kirche Kanton Solothurn

ERNEUERUNGSWAHLEN 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

In diesem Jahr finden die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2021 – 2025 statt. Demzufolge stehen auch in Ihren Kirchgemeinden Gemeinderatswahlen an.

Meldung Präsidien und Chargierte:
Wir bitten Sie, dem Sekretariat des Synodalrates nach der Validierung der Wahlen mittels angefügtem Meldeblatt bis spätestens 8. Juli 2021 die Angaben zu liefern, damit an der Präsidien-Konferenz vom 8. September 2021 die Präsidentinnen und Präsidenten der Kirchgemeinden und Kirchenkommissionen formell in die Pflicht genommen werden können. Bitte auch die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten melden, die sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen.

Wir bitten Sie zudem um Angaben der weiteren Chargierten, damit das Adressverzeichnis der Kantonalkirche aktuell gehalten werden kann.

Meldung Synodale: Gemäss Art. 17 der Kirchenverfassung besteht die Synode aus 40 von den jeweiligen Kirchgemeinden zu wählenden Abgeordneten. Die genaue Anzahl für Ihre Kirchgemeinde entnehmen Sie bitte der beiliegenden Liste „Sitzverteilung Synodale für die Amtsperiode 2022 bis 2025“. Wir bitten Sie, die Meldung der Synodalen bis spätestens 30. November 2021 mittels angefügtem Meldeblatt an das Sekretariat des Synodalrates sekretariat@ref-so.ch zu richten. Die gemeldeten Synodalen werden von uns zur Inpflichtnahme anlässlich einer konstituierenden Synode im Frühjahr 2022 eingeladen.

Wichtig: Für die Synodalen gilt folgende Regelung punkto Amtsdauer:
Sie richtet sich nach dem Kalender- und nicht nach dem Wahljahr.
Sie beginnt somit am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2025.

Besten Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Rückmeldungen.

Freundliche Grüsse

EVANGELISCH-REFORMIERTE
KIRCHE KANTON SOLOTHURN

Die Synodalratspräsidentin, Evelyn Borer
Die Synodepräsidentin, Zsuzsa Schneider
Die Kirchenschreiberin, Rosmarie Grunder