Rechtliche Grundlagen zur Verwendung von Musik und Film
Das Urheberrechtsgesetz (URG) von 1992 (rev. 2008) bildet die Grundlage für den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst. Darüber hinaus regelt es auch die verwandten Schutzrechte von Interpreten, Ton- und Tonbildträgerproduzenten und Sendeunternehmen.
Auszug aus Website der SUISA | Services, Recht & Rat:
Das Urheberrechtsgesetz (URG) von 1992 (rev. 2008) bildet die Grundlage für den Schutz von Werken der Literatur und der Kunst. Darüber hinaus regelt es auch die verwandten Schutzrechte von Interpreten, Ton- und Tonbildträgerproduzenten und Sendeunternehmen. Im URG sind die Aufgaben und Pflichten der fünf Verwertungsgesellschaften festgeschrieben. Die SUISA nimmt als Genossenschaft treuhänderisch die Urheberrechte der Komponistinnen, Textautoren und Musikverlegerinnen wahr. In ihrem Auftrag besorgt für sie das Inkasso der Urheberrechtsentschädigungen und verteilt die Einnahmen als Tantiemen an die Berechtigten.
Musikalische Werke sind automatisch geschützt
Gemäss Urheberrechtsgesetz ist jedes musikalische Werk mit individuellem Charakter automatisch geschützt. Eine Anmeldung als Mitglied bei der SUISA ist nur sinnvoll, wenn das Werk öffentlich genutzt, also z.B. gesendet oder aufgeführt wird.
Verwendung von Musik – was ist zu tun?
Hier finden Sie rechtliche Hinweise zum Umgang mit Musik und Filmen
