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Seelsorge im Bundesasylzentrum

Seit dem Jahr 1995 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM), den Landeskirchen und dem Schweiz. Israelitischen Gemeindebund (SIG). Sie regelt die Grundsätze der Seelsorge in Bundesasylzentren (BAZ).

Die Seelsorger und Seelsorgerinnen in den BAZ begleiten und unterstützen Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und in der Schweiz Schutz und Zuflucht suchen. Sie nehmen die Menschen als Ganze wahr, mit ihren körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen. Sie begleitet diese Menschen auf einem Stück ihres Lebensweges und sucht mit ihnen nach Perspektiven. Seelsorge im BAZ ist „Aufsuchende Seelsorge“.  Sie geht auf die Menschen im BAZ zu, unabhängig welcher Religion und Kultur sie angehören, und bietet ein Gespräch an. Die Bundesasylzentren verfügen über einen eigenen Gesprächsraum und manche Zentren haben auch einen Raum der Stille.

Wie kommt die Seelsorge im BAZ zum Tragen?

Die Seelsorge berät die Asylsuchenden in Einzel- und Familiengesprächen. Durch das entstehende Vertrauen sind auch tiefergehende Seelsorgegespräche möglich. Sie vernetzt und begleitet die Asylsuchenden zur Rechtsberatung sowie zu anderen Fachstellen. Die Seelsorge vermittelt Kontakte zu entsprechenden Religionsgemeinschaften in der Nähe. Singen, beten, segnen, lesen in den heiligen Schriften, also religiöse Riten und Formen des Helfens sowie Andachten und gottesdienstliche Feiern spielen eine wichtige Rolle in der Seelsorge im BAZ. Sie weisen auf zusätzliche unterstützende Orte wie Begegnungscafés, Kleiderstuben, Aktivierungsangebote hin und pflegen den Austausch mit den Freiwilligen.     

Schweigepflicht

Die Seelsorgenden sind sich der Kostbarkeit des Vertrauens bewusst, das ihnen geschenkt wird und gehen behutsam damit um; sie stehen unter Schweigepflicht.

Kontakt:

Roland Luzi, Ref.
Seelsorger beim OeSA in den BAZ Basel und Flumenthal SO
roland.luzi@oesa.ch