Inkraftsetzung neue Kirchenordnung
01. Juli 2017
Die an der Herbstsynode 2016 beschlossene Kirchenordnung unterlag dem fakultativen Referendum, dessen Frist ungenutzt abgelaufen ist. Der Synodalrat hat deshalb an seiner letzten Sitzung die Inkraftsetzung der neuen Kirchenordnung auf den 1. Juli 2017 festgelegt.
Innerhalb einer Frist von fünf Jahren ist es nun Aufgabe der Kirchgemeinden und der Kantonalkirche, Ordnungen und Reglemente soweit notwendig an die neue Kirchenordnung anzupassen. Wir empfehlen deshalb sämtlichen Kirchgemeinden, ihre Kirchgemeindeordnung sowie weitere kommunale rechtliche Grundlagen in der neuen Amtsperiode 2017 – 2021 zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Die angepassten Ordnungen und Reglemente müssen dem Synodalrat zur Überprüfung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass bis zum Erlass neuer Ordnungen und Reglemente die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit behalten.